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Der verschwiegene Unfallschaden

Gebrauchtwagen stehen zum Verkauf auf dem Hof eines Autohändlers
Fallstudie: Der verschwiegene Unfallschaden

Nele Kruse, angehende Grundschullehrerin aus Bremen, durchstöbert eine Kleinanzeigen-Plattform nach einem gebrauchten Kleinwagen und wird bei Privatverkäufer Torben Lammers fündig: ein VW Golf VII, Baujahr 2017, 71.000 km, für 9.200 Euro. Was in der Anzeige nicht steht: Der Golf hatte im Oktober 2023 einen Auffahrunfall, bei dem sich der Rahmen im Heckbereich verzog – Torbens Kaskoversicherung übernahm damals Reparaturkosten von 5.600 Euro. Bei der Besichtigung am 12. November 2024 zeigt Torben Nele den Wagen ausführlich, erzählt von der regelmäßigen Inspektion und den neuen Reifen – den Unfall erwähnt er mit keinem Wort, obwohl er genau weiß, dass Nele auf einen unfallfreien, sicheren Wagen für die tägliche Fahrt zur Schule aus ist. Noch am selben Tag unterschreiben beide einen privaten Kaufvertrag, Nele zahlt bar und fährt zufrieden davon. Erst am 3. März 2025, bei einem Werkstattbesuch wegen eines Quietschgeräuschs, entdeckt ein Mechaniker Spachtelmasse unter dem Heckstoßfänger und ungewöhnliche Lackschichtdicken – klare Spuren einer Unfallreparatur. Eine Nachfrage bei Torbens früherer Versicherung bestätigt: der Heckschaden aus Oktober 2023, in keinem Wort erwähnt. Fassungslos konfrontiert Nele Torben, der nur achselzuckend erklärt: „Ist doch fachgerecht repariert, das musste ich dir ja nicht extra sagen.“ Nele überlegt erst eine Weile, ob sich der Ärger überhaupt lohnt – nach einem Beratungsgespräch bei ihrer Rechtsschutzversicherung lässt sie Torben am 10. Juli 2025 schließlich ein Schreiben zukommen, in dem sie erklärt, dass sie an dem Kauf nicht festhalten will und ihr Geld zurückverlangt. Ob das noch klappt?

Schritt 1 / 4
DefinitionLeicht

Welche Aussage zu den Voraussetzungen der arglistigen Täuschung nach § 123 Abs. 1 Alt. 1 BGB trifft zu?

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