Fall für Fall zum Verständnis.
Ein Bild, ein Sachverhalt, dann Fragen, die aufeinander aufbauen – nach jedem Schritt siehst du sofort, ob du richtig liegst, und warum.

Die verklickte Bestellung
Der Jurastudent Lukas möchte über die App eines Bürobedarf-Onlineshops fünf Pakete Druckerpapier bestellen. Beim Antippen des Mengenfelds auf seinem Smartphone verrutscht sein Finger, sodass statt „5“ versehentlich „50“ eingetragen wird – Lukas bemerkt den Tippfehler nicht und bestätigt die Bestellung. Der Onlineshop nimmt den Antrag automatisiert an und verschickt eine Bestellbestätigung über 50 Pakete Druckerpapier zum Gesamtpreis von 875 Euro. Erst beim Lesen der Bestätigungsmail erschrickt Lukas – er wollte nur rund 87,50 Euro für fünf Pakete ausgeben. Er fragt sich, ob und wie er sich von dem Kaufvertrag noch lösen kann.

Der Gruß, der zum Gebot wurde
Bei der traditionsreichen Trierer Weinversteigerung im historischen Kurfürstlichen Palais sitzt der 34-jährige Weinliebhaber Matthias Bergweiler in der siebten Reihe. Jedes Jahr im September versteigert hier ein Zusammenschluss Mosel-Winzer ihre besten Fässer an Sammler, Gastronomen und Weinhändler aus ganz Europa. Auktionator Dr. Friedrich Hauser hat gerade Los 14 aufgerufen: ein Fass 2021er Riesling Spätlese aus der Lage „Trierer Deutschherrenberg“ von Winzer Josef Reiter, Startgebot 2.800 Euro. Die Gebote klettern in 50-Euro-Schritten, zuletzt auf 3.150 Euro, als Matthias in der übernächsten Reihe plötzlich seine alte Studienfreundin Carolin Vogt entdeckt, die er seit Jahren nicht gesehen hat. Überrascht und erfreut reißt er die Hand hoch, um ihr zuzuwinken – genau in dem Moment, in dem Dr. Hauser fragt: „Noch jemand? Zum Ersten, zum Zweiten...“ Er deutet Matthias' erhobene Hand als Gebot über 3.200 Euro, und als sich niemand mehr meldet, ruft er: „Zum Dritten – zugeschlagen an den Herrn in Reihe sieben, für 3.200 Euro!“ Erst als ihm ein Ordner eine Auktionskarte mit der Losnummer in die Hand drückt, begreift Matthias entsetzt, was passiert ist: Er soll jetzt Eigentümer eines ganzen Fasses Riesling für 3.200 Euro sein – Geld, das er eigentlich für die Kaution seiner neuen Wohnung zurückgelegt hatte. Winzer Reiter besteht auf dem Zuschlag: Schließlich habe Matthias klar sichtbar die Hand gehoben, und er, Reiter, habe sich darauf verlassen und deshalb einem anderen Interessenten für ein zweites Fass bereits abgesagt.

Die fremde Konsole
Die 15-jährige Sophie bekommt von ihren Eltern jeden Monat 30 Euro Taschengeld, über das sie ausdrücklich frei verfügen darf – ihre Eltern reden ihr dabei nicht rein. Drei Monate lang legt sie ihr Taschengeld beiseite, weil sie sich unbedingt eine gebrauchte Spielekonsole kaufen will. Am Samstag, den 9. Mai, schlendert sie mit den zusammengesparten 90 Euro in bar über den Flohmarkt auf dem Marktplatz ihrer Heimatstadt und wird an einem Stand mit gebrauchter Elektronik fündig: Kurt Brenner bietet dort für genau 90 Euro eine gut erhaltene Nintendo Switch samt Ladekabel an. Sophie schlägt sofort ein, drückt Kurt die 90 Euro in die Hand – und beide sind sich einig, dass die Konsole jetzt ihr gehören soll. Kurt reicht sie ihr direkt über den Tisch. Was Sophie nicht ahnt: Die Konsole gehört Kurt gar nicht. Sein Nachbar, Herr Albrecht, hatte sie ihm vier Wochen zuvor vor einer längeren Dienstreise nur zur Aufbewahrung anvertraut. Kurt, der gerade knapp bei Kasse ist, dachte sich: kurz verkaufen, das Geld zwischenzeitlich nutzen und vor Albrechts Rückkehr heimlich eine andere Konsole nachkaufen. Der Plan geht schief – Albrecht kommt früher zurück als angekündigt, vermisst seine Konsole sofort und stellt Kurt zur Rede. Der gesteht alles. Albrecht ist erst wütend, überlegt es sich dann aber anders: Die Konsole bei einem fremden Mädchen wieder einzutreiben wäre umständlich, und eigentlich braucht er ohnehin nur sein Geld zurück. Er ruft Kurt an und erklärt knapp: „Ist schon gut, das Mädchen soll die Konsole behalten – aber die 90 Euro schuldest du mir.“

Die Ein-Euro-Auktion
Matthias Vogt aus Konstanz will vor seinem Umzug ausmisten und stellt sein kaum ein Jahr altes E-Bike – Neupreis rund 1.800 Euro, in tadellosem Zustand – bei einer bekannten Online-Auktionsplattform ein. Er wählt bewusst eine echte Auktion mit einem Startpreis von 1 Euro und setzt „ohne Mindestpreis“. Die Laufzeit beträgt sieben Tage, Auktionsende ist Sonntagabend um 20:12 Uhr. Drei Tage vor Ablauf klingelt sein Nachbar Herr Baumann und bietet ihm spontan 900 Euro bar für das Rad, direkt und ohne Umweg über die Plattform. Matthias überlegt kurz, lehnt aber ab: Schon zwölf Gebote sind eingegangen, und er will „der Auktion eine faire Chance geben“ – schließlich könnte am Ende noch mehr dabei herausspringen. Am Sonntagabend ist das Interesse dann aber überraschend eingeschlafen: Als die Uhr abläuft, steht Jana Krüger aus Lörrach mit einem Höchstgebot von 34,50 Euro ganz oben. Die Plattform verschickt automatisch die Zuschlagsbestätigung an beide Seiten, und Jana überweist den Betrag noch am selben Abend. Matthias ist entsetzt: Für sein E-Bike, das er selbst auf mindestens 1.200 Euro Wiederverkaufswert schätzt, soll er nur gut 34 Euro bekommen? Er schreibt Jana, er werde das Rad nicht herausgeben – sein Listing sei doch ohnehin nur eine unverbindliche invitatio ad offerendum gewesen, „genau wie bei einer Schaufensterauslage“: Er habe sich die Auswahl unter den Interessenten vorbehalten wollen, zumal ihm sein Nachbar ja sogar 900 Euro geboten habe. Jana lässt das nicht gelten und besteht auf Übergabe des E-Bikes.

Der verschwiegene Unfallschaden
Nele Kruse, angehende Grundschullehrerin aus Bremen, durchstöbert eine Kleinanzeigen-Plattform nach einem gebrauchten Kleinwagen und wird bei Privatverkäufer Torben Lammers fündig: ein VW Golf VII, Baujahr 2017, 71.000 km, für 9.200 Euro. Was in der Anzeige nicht steht: Der Golf hatte im Oktober 2023 einen Auffahrunfall, bei dem sich der Rahmen im Heckbereich verzog – Torbens Kaskoversicherung übernahm damals Reparaturkosten von 5.600 Euro. Bei der Besichtigung am 12. November 2024 zeigt Torben Nele den Wagen ausführlich, erzählt von der regelmäßigen Inspektion und den neuen Reifen – den Unfall erwähnt er mit keinem Wort, obwohl er genau weiß, dass Nele auf einen unfallfreien, sicheren Wagen für die tägliche Fahrt zur Schule aus ist. Noch am selben Tag unterschreiben beide einen privaten Kaufvertrag, Nele zahlt bar und fährt zufrieden davon. Erst am 3. März 2025, bei einem Werkstattbesuch wegen eines Quietschgeräuschs, entdeckt ein Mechaniker Spachtelmasse unter dem Heckstoßfänger und ungewöhnliche Lackschichtdicken – klare Spuren einer Unfallreparatur. Eine Nachfrage bei Torbens früherer Versicherung bestätigt: der Heckschaden aus Oktober 2023, in keinem Wort erwähnt. Fassungslos konfrontiert Nele Torben, der nur achselzuckend erklärt: „Ist doch fachgerecht repariert, das musste ich dir ja nicht extra sagen.“ Nele überlegt erst eine Weile, ob sich der Ärger überhaupt lohnt – nach einem Beratungsgespräch bei ihrer Rechtsschutzversicherung lässt sie Torben am 10. Juli 2025 schließlich ein Schreiben zukommen, in dem sie erklärt, dass sie an dem Kauf nicht festhalten will und ihr Geld zurückverlangt. Ob das noch klappt?

Die Cent-Auktion
Kilian Vogt aus Leipzig hat von seinem Arbeitgeber aus Versehen gleich zwei nagelneue, original verpackte MacBook Pro 14" bekommen – ein Ausstattungsfehler in der IT-Abteilung. Das zweite Gerät darf er laut Absprache mit seinem Chef behalten und verkaufen; neu kostet dieses Modell im Handel 2.399 Euro. Kilian stellt es als klassische Online-Auktion mit zehn Tagen Laufzeit ein, Startpreis 1 Cent, ohne Mindestpreis – genau wie er es schon oft bei anderen Verkäufen erlebt hat, soll das möglichst viele Bieter anlocken. Am ersten Abend schickt ihm sein Kumpel Finn Brandt, 22, aus Spaß den Link zur Auktion: „Guck mal, für 1 Cent, wer bietet da wohl mit.“ Finn öffnet den Link kurz auf dem Sofa, ohne die geringste Kaufabsicht, und will die Seite eigentlich nur wieder wegwischen – dabei landet sein Daumen ausgerechnet auf dem Button, mit dem sich das aktuelle Mindestgebot von 0,01 Euro sofort bestätigen lässt. Ohne weitere Rückfrage ist das Gebot abgegeben. Finn bemerkt nichts davon und legt sein Handy zur Seite. Was weder Finn noch Kilian wissen: Wegen eines seltenen Darstellungsfehlers taucht Kilians Angebot die gesamte zehntägige Laufzeit über weder in der Kategorie „Notebooks“ noch in der Suche auf – ein Fehler, den der Support erst nach Ende der Auktion bemerkt. Wer nicht wie Finn zufällig den direkten Link hatte, konnte die Auktion also gar nicht finden. Weil Finns Gebot bereits am ersten Abend abgegeben wurde, bleibt es zehn Tage lang unangefochten das einzige – und damit automatisch das höchste. Mit Ablauf der Auktion gilt Kilians Angebot deshalb, wie du es aus der Unit zum Vertragsschluss schon kennst, als angenommen zugunsten des zu diesem Zeitpunkt Höchstbietenden: Der Kaufvertrag zwischen Kilian und Finn kommt wirksam zustande – zum Preis von 0,01 Euro. Kilian traut seinen Augen nicht, als die Nachricht „Verkauft für 0,01 €“ in seinem Postfach landet. Er weigert sich, das MacBook zu verschicken: Ein derart absurdes Missverhältnis zwischen einem Wert von 2.399 Euro und gerade einmal einem Cent könne doch unmöglich rechtlichen Bestand haben – das müsse sittenwidrig sein. Finn, der von seinem Gebot selbst erst durch die Gewinnbenachrichtigung erfährt, ist zunächst genauso überrascht, besteht nach einigem Zögern aber auf der Lieferung: Ein Vertrag sei schließlich ein Vertrag. Ist der Kaufvertrag zwischen Kilian und Finn tatsächlich nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig?

Der abgesagte Notartermin
Thorben Kessler will sein Reihenhaus in Koblenz-Lützel verkaufen und schließt mit dem Kaufinteressenten Yannick Brenner am 16. August 2026 eine schriftliche Reservierungsvereinbarung: Thorben verpflichtet sich, das Haus einen Monat lang, bis zum 16. September 2026, keinem anderen Interessenten anzubieten. Im Gegenzug räumt er sich in derselben Urkunde das Recht ein, von der Reservierung zurückzutreten, falls Yannick den notariellen Kaufvertrag über die vereinbarten 340.000 Euro nicht binnen dieser Frist unterschreibt – und Yannick soll ihm dann zusätzlich eine Ausfallentschädigung von 2.500 Euro zahlen. Yannick meint es ernst: Seine Finanzierung steht, und er bittet Notarin Dr. Vogt frühzeitig um einen Beurkundungstermin am 10. September, den Thorben zunächst auch bestätigt. Eine Woche vorher meldet sich jedoch die Investorin Carolin Lindström bei Thorben und bietet ihm 355.000 Euro – 15.000 Euro mehr, als Yannick zahlen würde. Thorben würde den Deal liebend gern machen, ist aber noch an die Reservierung gebunden. Kurzerhand ruft er bei Notarin Dr. Vogt an und sagt den Termin vom 10. September wieder ab, angeblich wegen eines Terminkonflikts – einen Ersatztermin bietet er nicht an. Auf Yannicks Nachfragen reagiert er tagelang gar nicht. Als der 16. September verstreicht, ohne dass ein Kaufvertrag unterschrieben wurde, erklärt Thorben triumphierend den Rücktritt von der Reservierung, verlangt von Yannick die 2.500 Euro und will das Haus jetzt an Carolin Lindström verkaufen. Yannick ist fassungslos – er fragt sich, ob er die 2.500 Euro wirklich zahlen muss, oder ob er sich noch auf die Reservierung berufen kann.

Hopfen und Malz, nicht verloren?
Steffen Uhlmann betreibt in Bamberg die kleine Craft-Brauerei „Uhlmann Bräu“. Weil er selbst zwischen Braukessel, Abfüllanlage und Buchhaltung kaum noch hinterherkommt, überlässt er seit November 2025 seinem Angestellten Jannik Rehbein, 29, den kompletten Einkauf der Rohstoffe – offiziell ist Jannik als „Braumeister-Assistent“ nur fürs Tagesgeschäft zuständig, eine förmliche Vollmacht zum Abschluss von Lieferverträgen hat Uhlmann ihm nie erteilt. Trotzdem verhandelt Jannik seither eigenständig mit den Zulieferern und schließt – im Schnitt einmal im Monat – neue Lieferverträge über Hopfen und Malz ab, die er jeweils mit „i.A. Uhlmann Bräu, gez. J. Rehbein“ unterschreibt. Jede Auftragsbestätigung landet anschließend in der Ablage, die Uhlmann bei seiner monatlichen Buchhaltung durchsieht – er bekommt also jedes Mal mit, dass Jannik in seinem Namen Verträge schließt, sagt aber nie etwas dazu, weder zustimmend noch ablehnend. So geht das neun Monate lang. Anfang Juli 2026 plant Jannik ein neues Spezialbier und bestellt deshalb beim Hopfenhändler „Hallertauer Hopfenkontor OHG“, vertreten durch die Handelsvertreterin Carolin Feld, 800 Kilogramm Hopfen der Sorte Hallertauer Mittelfrüh zum Gesamtpreis von 14.960 Euro – deutlich mehr als bei den bisherigen, kleineren Bestellungen. Frau Feld kennt Jannik seit Monaten als den festen Ansprechpartner der Brauerei und geht davon aus, dass alles seine Ordnung hat; von einer fehlenden förmlichen Bevollmächtigung weiß sie nichts. Als die Rechnung Mitte August bei Steffen Uhlmann eintrifft, erschrickt er über die Summe und weigert sich zu zahlen: Jannik habe doch nie eine Vollmacht gehabt, an den Vertrag sei er deshalb nicht gebunden. Frau Feld sieht das anders und besteht auf Zahlung.

Die verschollene Überweisung
Die Tischlerin Selin Aydın baut in ihrer kleinen Werkstatt in Trier für Thorsten Brandt ein maßgefertigtes Bücherregal für dessen Wohnzimmer. Am 10. Mai 2021 liefert sie das fertige Regal aus, stellt eine Rechnung über 2.150 Euro und schickt sie Brandt per Post. Kurz darauf geht Selin in Elternzeit und lässt ihre Buchhaltung monatelang liegen. Brandt seinerseits ist überzeugt, längst überwiesen zu haben – tatsächlich kommt das Geld aber nie bei Selin an, aus Gründen, die sich später nicht mehr aufklären lassen. Erst am 3. Februar 2022 fällt beim jährlichen Kassensturz mit ihrem Steuerberater auf, dass die Rechnung nie beglichen wurde. Selin schreibt Brandt daraufhin zwar an, doch lange passiert nichts. Erst als sie sich am 15. März 2024 noch einmal deutlicher meldet, reagiert Brandt tatsächlich: Zunächst kommt nur eine automatische Lesebestätigung seines Postfachs, zwei Wochen später schreibt er aber persönlich zurück, er brauche etwas Bedenkzeit, um alles durchzurechnen. Ende Mai schlägt er eine Ratenzahlung in vier Monatsraten vor; Selin ist grundsätzlich einverstanden, verlangt aber eine schriftliche Bestätigung. Diese bleibt aus, die Raten auch. Am 15. September 2024 schreibt Brandt schließlich, er werde „keinen Cent mehr“ zahlen – das Regal habe sowieso von Anfang an geknarzt. Erst am 20. April 2026 reicht die inzwischen ziemlich genervte Selin Klage auf Zahlung der 2.150 Euro ein. Brandt erhebt vor Gericht sofort die Einrede der Verjährung.

Doppelt hält nicht besser
Die Element Bräu GmbH, eine Craft-Brauerei aus Leipzig, lässt ihre Bierkartons seit Jahren bei der Kartona Verpackungen GmbH in Chemnitz drucken. Im Februar 2026 unterschreibt Geschäftsführer Max Vogler für seine Brauerei einen Rahmenliefervertrag über jährlich mindestens 96.000 bedruckte Kartons ab dem 1. März 2026. Wie bei jedem gewerblichen Kunden legt Kartona dem Vertrag ihre vorformulierten Lieferbedingungen als Anlage bei; Vogler nimmt sie entgegen, ohne ihnen zu widersprechen. Ziffer 5.2 der Bedingungen schreibt eine Mindestabnahmemenge von 8.000 Kartons pro Monat fest – wird sie unterschritten, wird ein Zuschlag von 15 Prozent auf die fehlende Menge fällig. Tief unten in Ziffer 14.3, unter der unscheinbaren Überschrift „Sonstige Bestimmungen“ zwischen Datenschutz- und Gerichtsstandsklausel versteckt, verpflichtet Kartona außerdem jeden Kunden, jährlich für mindestens 1.200 Euro eine „Verpackungs-Compliance-Schulung“ beim Partnerunternehmen SchulungsPro GmbH zu buchen – mit dem eigentlichen Kartongeschäft hat das nichts zu tun. Ziffer 16.4 bestimmt schließlich: „Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages, einschließlich einer Änderung dieser Schriftformklausel selbst, bedürfen der Schriftform.“ Im Mai 2026 treffen sich Vogler und Kartona-Geschäftsführerin Petra Lindner zufällig auf der Fachmesse „Verpackung Nord“ in Chemnitz. Weil der Bierabsatz bei Element Bräu im Hochsommer traditionell einbricht, vereinbaren die beiden dort ausdrücklich und mündlich, dass für Juni bis August 2026 ausnahmsweise nur 5.000 statt 8.000 Kartons pro Monat abgenommen werden müssen. Ende August flattert Vogler trotzdem eine Rechnung von Kartona über einen Mindermengenzuschlag für Juni und Juli ins Haus: Die neue Sachbearbeiterin Frau Nowak beruft sich auf Ziffer 5.2 und Ziffer 16.4 – ohne schriftliche Fixierung sei die mündliche Abrede mit Lindner unbeachtlich. Vogler ist ratlos: Muss er zahlen – und was hat es eigentlich mit der Schulungsklausel auf sich?