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Die Cent-Auktion

Ein aufgeklapptes Notebook auf einem Schreibtisch
Fallstudie: Die Cent-Auktion

Kilian Vogt aus Leipzig hat von seinem Arbeitgeber aus Versehen gleich zwei nagelneue, original verpackte MacBook Pro 14" bekommen – ein Ausstattungsfehler in der IT-Abteilung. Das zweite Gerät darf er laut Absprache mit seinem Chef behalten und verkaufen; neu kostet dieses Modell im Handel 2.399 Euro. Kilian stellt es als klassische Online-Auktion mit zehn Tagen Laufzeit ein, Startpreis 1 Cent, ohne Mindestpreis – genau wie er es schon oft bei anderen Verkäufen erlebt hat, soll das möglichst viele Bieter anlocken. Am ersten Abend schickt ihm sein Kumpel Finn Brandt, 22, aus Spaß den Link zur Auktion: „Guck mal, für 1 Cent, wer bietet da wohl mit.“ Finn öffnet den Link kurz auf dem Sofa, ohne die geringste Kaufabsicht, und will die Seite eigentlich nur wieder wegwischen – dabei landet sein Daumen ausgerechnet auf dem Button, mit dem sich das aktuelle Mindestgebot von 0,01 Euro sofort bestätigen lässt. Ohne weitere Rückfrage ist das Gebot abgegeben. Finn bemerkt nichts davon und legt sein Handy zur Seite. Was weder Finn noch Kilian wissen: Wegen eines seltenen Darstellungsfehlers taucht Kilians Angebot die gesamte zehntägige Laufzeit über weder in der Kategorie „Notebooks“ noch in der Suche auf – ein Fehler, den der Support erst nach Ende der Auktion bemerkt. Wer nicht wie Finn zufällig den direkten Link hatte, konnte die Auktion also gar nicht finden. Weil Finns Gebot bereits am ersten Abend abgegeben wurde, bleibt es zehn Tage lang unangefochten das einzige – und damit automatisch das höchste. Mit Ablauf der Auktion gilt Kilians Angebot deshalb, wie du es aus der Unit zum Vertragsschluss schon kennst, als angenommen zugunsten des zu diesem Zeitpunkt Höchstbietenden: Der Kaufvertrag zwischen Kilian und Finn kommt wirksam zustande – zum Preis von 0,01 Euro. Kilian traut seinen Augen nicht, als die Nachricht „Verkauft für 0,01 €“ in seinem Postfach landet. Er weigert sich, das MacBook zu verschicken: Ein derart absurdes Missverhältnis zwischen einem Wert von 2.399 Euro und gerade einmal einem Cent könne doch unmöglich rechtlichen Bestand haben – das müsse sittenwidrig sein. Finn, der von seinem Gebot selbst erst durch die Gewinnbenachrichtigung erfährt, ist zunächst genauso überrascht, besteht nach einigem Zögern aber auf der Lieferung: Ein Vertrag sei schließlich ein Vertrag. Ist der Kaufvertrag zwischen Kilian und Finn tatsächlich nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig?

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DefinitionLeicht

Kilian meint, das Missverhältnis zwischen dem MacBook-Wert von 2.399 Euro und dem Kaufpreis von 0,01 Euro mache den Vertrag automatisch nichtig. Wie ist ein auffälliges Missverhältnis dogmatisch im Rahmen des § 138 Abs. 1 BGB einzuordnen?

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