Die fremde Konsole

Die 15-jährige Sophie bekommt von ihren Eltern jeden Monat 30 Euro Taschengeld, über das sie ausdrücklich frei verfügen darf – ihre Eltern reden ihr dabei nicht rein. Drei Monate lang legt sie ihr Taschengeld beiseite, weil sie sich unbedingt eine gebrauchte Spielekonsole kaufen will. Am Samstag, den 9. Mai, schlendert sie mit den zusammengesparten 90 Euro in bar über den Flohmarkt auf dem Marktplatz ihrer Heimatstadt und wird an einem Stand mit gebrauchter Elektronik fündig: Kurt Brenner bietet dort für genau 90 Euro eine gut erhaltene Nintendo Switch samt Ladekabel an. Sophie schlägt sofort ein, drückt Kurt die 90 Euro in die Hand – und beide sind sich einig, dass die Konsole jetzt ihr gehören soll. Kurt reicht sie ihr direkt über den Tisch. Was Sophie nicht ahnt: Die Konsole gehört Kurt gar nicht. Sein Nachbar, Herr Albrecht, hatte sie ihm vier Wochen zuvor vor einer längeren Dienstreise nur zur Aufbewahrung anvertraut. Kurt, der gerade knapp bei Kasse ist, dachte sich: kurz verkaufen, das Geld zwischenzeitlich nutzen und vor Albrechts Rückkehr heimlich eine andere Konsole nachkaufen. Der Plan geht schief – Albrecht kommt früher zurück als angekündigt, vermisst seine Konsole sofort und stellt Kurt zur Rede. Der gesteht alles. Albrecht ist erst wütend, überlegt es sich dann aber anders: Die Konsole bei einem fremden Mädchen wieder einzutreiben wäre umständlich, und eigentlich braucht er ohnehin nur sein Geld zurück. Er ruft Kurt an und erklärt knapp: „Ist schon gut, das Mädchen soll die Konsole behalten – aber die 90 Euro schuldest du mir.“
Kurt verkauft Sophie die Konsole und übergibt sie ihr, obwohl sie ihm gar nicht gehört – er hatte sie nur für Herrn Albrecht in Verwahrung. Wie ist diese Übereignung rechtlich einzuordnen?
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