Die verklickte Bestellung

Der Jurastudent Lukas möchte über die App eines Bürobedarf-Onlineshops fünf Pakete Druckerpapier bestellen. Beim Antippen des Mengenfelds auf seinem Smartphone verrutscht sein Finger, sodass statt „5“ versehentlich „50“ eingetragen wird – Lukas bemerkt den Tippfehler nicht und bestätigt die Bestellung. Der Onlineshop nimmt den Antrag automatisiert an und verschickt eine Bestellbestätigung über 50 Pakete Druckerpapier zum Gesamtpreis von 875 Euro. Erst beim Lesen der Bestätigungsmail erschrickt Lukas – er wollte nur rund 87,50 Euro für fünf Pakete ausgeben. Er fragt sich, ob und wie er sich von dem Kaufvertrag noch lösen kann.
Wie ist Lukas' Fehler bei der Mengenangabe rechtlich einzuordnen?
Mit KI-Unterstützung erstellt · redaktionell geprüft am 17.08.2026