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Hopfen und Malz, nicht verloren?

Arbeiter:innen bei der Hopfenernte auf einem Hopfenfeld
Fallstudie: Hopfen und Malz, nicht verloren?

Steffen Uhlmann betreibt in Bamberg die kleine Craft-Brauerei „Uhlmann Bräu“. Weil er selbst zwischen Braukessel, Abfüllanlage und Buchhaltung kaum noch hinterherkommt, überlässt er seit November 2025 seinem Angestellten Jannik Rehbein, 29, den kompletten Einkauf der Rohstoffe – offiziell ist Jannik als „Braumeister-Assistent“ nur fürs Tagesgeschäft zuständig, eine förmliche Vollmacht zum Abschluss von Lieferverträgen hat Uhlmann ihm nie erteilt. Trotzdem verhandelt Jannik seither eigenständig mit den Zulieferern und schließt – im Schnitt einmal im Monat – neue Lieferverträge über Hopfen und Malz ab, die er jeweils mit „i.A. Uhlmann Bräu, gez. J. Rehbein“ unterschreibt. Jede Auftragsbestätigung landet anschließend in der Ablage, die Uhlmann bei seiner monatlichen Buchhaltung durchsieht – er bekommt also jedes Mal mit, dass Jannik in seinem Namen Verträge schließt, sagt aber nie etwas dazu, weder zustimmend noch ablehnend. So geht das neun Monate lang. Anfang Juli 2026 plant Jannik ein neues Spezialbier und bestellt deshalb beim Hopfenhändler „Hallertauer Hopfenkontor OHG“, vertreten durch die Handelsvertreterin Carolin Feld, 800 Kilogramm Hopfen der Sorte Hallertauer Mittelfrüh zum Gesamtpreis von 14.960 Euro – deutlich mehr als bei den bisherigen, kleineren Bestellungen. Frau Feld kennt Jannik seit Monaten als den festen Ansprechpartner der Brauerei und geht davon aus, dass alles seine Ordnung hat; von einer fehlenden förmlichen Bevollmächtigung weiß sie nichts. Als die Rechnung Mitte August bei Steffen Uhlmann eintrifft, erschrickt er über die Summe und weigert sich zu zahlen: Jannik habe doch nie eine Vollmacht gehabt, an den Vertrag sei er deshalb nicht gebunden. Frau Feld sieht das anders und besteht auf Zahlung.

Schritt 1 / 4
DefinitionLeicht

Wie ist Janniks Auftreten gegenüber dem Hopfenkontor rechtlich am ehesten einzuordnen?

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