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Der Gruß, der zum Gebot wurde

Aufgereihte Eichenfässer in einem Weinkeller
Fallstudie: Der Gruß, der zum Gebot wurde

Bei der traditionsreichen Trierer Weinversteigerung im historischen Kurfürstlichen Palais sitzt der 34-jährige Weinliebhaber Matthias Bergweiler in der siebten Reihe. Jedes Jahr im September versteigert hier ein Zusammenschluss Mosel-Winzer ihre besten Fässer an Sammler, Gastronomen und Weinhändler aus ganz Europa. Auktionator Dr. Friedrich Hauser hat gerade Los 14 aufgerufen: ein Fass 2021er Riesling Spätlese aus der Lage „Trierer Deutschherrenberg“ von Winzer Josef Reiter, Startgebot 2.800 Euro. Die Gebote klettern in 50-Euro-Schritten, zuletzt auf 3.150 Euro, als Matthias in der übernächsten Reihe plötzlich seine alte Studienfreundin Carolin Vogt entdeckt, die er seit Jahren nicht gesehen hat. Überrascht und erfreut reißt er die Hand hoch, um ihr zuzuwinken – genau in dem Moment, in dem Dr. Hauser fragt: „Noch jemand? Zum Ersten, zum Zweiten...“ Er deutet Matthias' erhobene Hand als Gebot über 3.200 Euro, und als sich niemand mehr meldet, ruft er: „Zum Dritten – zugeschlagen an den Herrn in Reihe sieben, für 3.200 Euro!“ Erst als ihm ein Ordner eine Auktionskarte mit der Losnummer in die Hand drückt, begreift Matthias entsetzt, was passiert ist: Er soll jetzt Eigentümer eines ganzen Fasses Riesling für 3.200 Euro sein – Geld, das er eigentlich für die Kaution seiner neuen Wohnung zurückgelegt hatte. Winzer Reiter besteht auf dem Zuschlag: Schließlich habe Matthias klar sichtbar die Hand gehoben, und er, Reiter, habe sich darauf verlassen und deshalb einem anderen Interessenten für ein zweites Fass bereits abgesagt.

Schritt 1 / 5
DefinitionLeicht

Welche Definition trifft auf das Erklärungsbewusstsein als Teil des subjektiven Tatbestands der Willenserklärung zu?

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